Unser Beruf

Als Rechtsanwälte sind wir unabhängige Organe der Rechtspflege und üben einen freien Beruf aus. Unseren Beruf haben wir gewissenhaft auszuüben; wir unterliegen der Schweigepflicht. 

Für unsere Tätigkeit erhalten wir Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), deren Höhe sich nach dem Wert des Gegenstandes der Beratung und Vertretung, insbesondere nach dem sogenannten Streitwert, richtet.

Wir sind grundsätzlich Ihre Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten des

Zivilrechts
Strafrechts
Verwaltungsrechts

 

 

 

 

Das Zivilrecht

auch bürgerliches Recht genannt, bezieht sich auf die Rechtsverhältnisse der Menschen als einzelne untereinander.

Hierzu gehören z.B. das Kaufrecht, die Schenkung, das Darlehen, die Bürgschaft, das Mietrecht, der Maklervertrag, der Schadensersatz, das Schmerzensgeld, das Grundeigentum, das Familienrecht (Scheidung, Unterhalt etc.), das Erbrecht sowie das Arbeitsrecht, das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht.

 

 

Das Strafrecht

bezieht sich auf das Verhältnis des einzelnen zum Staat und zu den Trägern öffentlicher Gewalt hinsichtlich der Frage

ob eine Straftat begangen worden ist und somit dem Staat das Recht zusteht, im Wege des Strafprozesses Strafe (Freiheitsstrafe, Geldstrafe) zu verhängen.
ob eine Ordnungswidrigkeit begangen worden ist und somit dem Staat das Recht zusteht, im
Wege des Ordnungswidrigkeitsverfahrens Strafe (Geldbuße) zu verhängen.

 

 

 

Das Verwaltungsrecht

bezieht sich auf das Verhältnis des einzelnen zum Staat und zu den Trägern öffentlicher Gewalt insbesondere anlässlich des Erlasses eines Verwaltungsaktes durch eine Behörde.
Im Baurecht ist dies eine Baugenehmigung, im Steuerrecht ein Steuerbescheid, im Sozialrecht die Bewilligung von Sozialhilfe und im Gewerberecht die Erteilung eines Gewerbescheins.